Beratung wird gefördert!

Förderung von Unternehmensberatungen durch unseren PremiumPartner GBS.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Beratungen:

  • für Jungunternehmer (nicht länger als 2 Jahre selbständig) mit 50 % des Honorars bis 2.000 €
  • für Unternehmer ab dem 3. Jahr der Selbständigkeit mit 50 % des Honorars bis 1.500 €
  • für in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen mit 90 % des Honorars bis 2.700 €

Der Beratungszuschuss kann online beantragt werden. Hierfür benötigen Sie unsere Zulassungsdaten.
Rufen Sie uns an – wir besprechen mit Ihnen Ihren Beratungswunsch, gerne auch in einem
persönlichen Gespräch in unserem Büro.

Tel.: 0211 54260860
info​[at]​gbsnrw.de 
www.gbsnrw.de

Zum Hintergrund:

Mit dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2021 / 2022 einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, unabhängig davon, ob in den Vorjahren bereits Zuschüsse für Unternehmensberatungen beantragt oder gewährt wurden. Das Programm fördert allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen zu besonderen Beratungsschwerpunkten. Für Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) werden Beratungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bezuschusst. Mehr auch hier.