• Unternehmens - Mitgliedschaften
    Dem Verband können sich alle Unternehmen (natürliche, juristische Personen und Personengesellschaften) anschließen, die Beherbergung und Bewirtung oder eines von beiden gewähren, einschließlich der Betriebe der Catering-, System-, Handels- und Fastfood-Gastronomie sowie Unternehmen des Home Delivery.
  • Daneben gibt es noch Förder-, Ehren- und Persönliche Mitgliedschaften
  • Mehr Infos zur Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung.
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Jahresende zu erfolgen; das Kündigungsschreiben ist an eine der Verbandsgeschäftsstellen zu richten.
  • Mehr Informationen zur Kündigung finden Sie in der Satzung.
  • Wie viel Mitgliedsbeitrag Sie monatlich bezahlen, hängt von der Größe Ihres Betriebes ab. Unsere Bezugszahl ist die Zahl der (Vollzeit-)Mitarbeiter. Errechnen können Sie Ihren Beitrag hier.
  • Die vollständige Beitragsstaffel finden Sie in der aktuellen Beitragsordnung.
  • Den Mitgliedsbeitrag können Sie selbstverständlich als Betriebsausgabe steuerlich in vollem Umfang geltend machen.