Unternehmens - Mitgliedschaften Dem Verband können sich alle Unternehmen (natürliche, juristische Personen und Personengesellschaften) anschließen, die Beherbergung und Bewirtung oder eines von beiden gewähren, einschließlich der Betriebe der Catering - , System - , Handels - und Fastfood - Gastronomie sowie Unternehmen des Home Delivery.
Daneben gibt es noch Förder-, Ehren und Persönliche Mitgliedschaften
Mehr Infos zur Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung.
Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Jahresende zu erfolgen; das Kündigungsschreiben ist an eine der Verbandsgeschäftsstellen zu richten.
Mehr Informationen zur Kündigung finden Sie in der Satzung.
Wie viel Mitgliedsbeitrag Sie monatlich bezahlen, hängt von der Größe Ihres Betriebes ab. Unsere Bezugszahl ist die Zahl der (Vollzeit-)Mitarbeiter. Errechnen können Sie Ihren Beitrag hier.
Die vollständige Beitragsstaffel finden Sie in der aktuellen Beitragsordnung.
Den Mitgliedsbeitrag können Sie selbstverständlich als Betriebsausgabe steuerlich in vollem Umfang geltend machen.