Berechnung des Mitgliedsbeitrages DEHOGA Nordrhein e.V.

Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Arbeitnehmer:innen. Diese werden unterteilt nach

  • Vollzeitbeschäftigen (1,0)
  • Teilzeitbeschäftigen (0,5)
  • Aushilfen (0,33)

 

A)    Zusammensetzung des Mitgliedsbeitrages

 

Der Beitrag setzt sich aus vier Posten zusammen, die ein fester Bestandsteil des Mitgliedsbeitrages sind. Die Beitragsrechnung wird entsprechend der jeweils geltenden Umsatzsteuersätze gesplittet und auf der Rechnung dargestellt:

1.     Beitrag – nicht steuerpflichtig

  • Lobbyarbeit
  • Information der Mitglieder z. B. Newsletter, Mails, Downloadbereich, Merkblätter usw.
  • Geldwerte Vorteile, z. B. Gema, Firmenpartner

2.     Qualifizierter Rechtsschutz – nicht steuerpflichtig

Alle Mitglieder haben eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung für den Bereich Firmen-Rechtsschutz sowie Straf-Rechtsschutz. Ausführliche Informationen qualifiziertem Rechtsschutz können Sie unserer Homepage entnehmen. 

3.     Umlageanteil für Dienstleistungen – 19 % MwSt.

35 % der verbandlichen Leistungen sind mehrwertsteuerpflichtig. Darunter fällt die Rechtsberatung. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei rechtlichen Fragen bis hin zur Prozessvertretung (Arbeitsgericht).

4.     Publikationen – 7 % MwSt.

Sie erhalten ein Magazin, das Ihnen per Post zugestellt wird.

 

B)    Zahlung des Beitrages 

 

1.     Per Lastschrift

a.     Jährlich

b.     Halbjährlich (Halbjahres-Beitragszahler + Zuschlag von 2 %)

c.     Vierteljährlich (Vierteljahres-Beitragszahler +Zuschlag von 4 %)

d.     Monatlich (Monats-Beitragszahler + Zuschlag von 6 %)

 

2.      Per Überweisung

Die Beitragszahlung ist nur bei jährlicher Zahlungsweise möglich.

Gern können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Wir werden dann zur Fälligkeit den Beitrag von dem Konto abbuchen.
Bitte füllen Sie hierfür die Einzugsermächtigung aus.