Zu Weihnachten & Silvester beachten: GEMA-Gebühren

Merkblatt: GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Verzehrzwang

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Die Vorbereitungen für Weihnachts- und Silvesterveranstaltungen laufen auf Hochtouren. Zur Unterstützung bei der Anmeldung von Veranstaltungen mit Musik bei der GEMA hält der DEHOGA das aktualisierte Merkblatt „GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Verzehrzwang“ (Stand: 12/2025) im Download-Bereich für Mitglieder bereit.

Das Merkblatt erläutert insbesondere die Meldung von Veranstaltungen, bei denen im Eintrittspreis ein Verzehranteil (Speisen, Getränke) enthalten ist.

Wichtige Hinweise:

Für die Anmeldung von Silvesterveranstaltungen hat die GEMA weitere Informationen auf einer separaten Themenseite veröffentlicht.

Link: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/silvester

Die Veranstaltungen sind vor der Durchführung bei der GEMA zu melden! Die Anmeldung sollte über das GEMA-Online-Portal erfolgen. Sollte dies technisch nicht möglich sein, kann die GEMA auch telefonisch kontaktiert werden unter: 030 588 58 999 (GEMA-Service Hotline).