Seit dem 1. Januar 2025 müssen elektronische Kassensysteme dem Finanzamt gemeldet werden – digital über „Mein Elster“. Eine ordnungsgemäße Mitteilung ist ausschließlich auf diesem Weg möglich – Meldungen per E-Mail oder in Papierform werden nicht anerkannt. Die Frist zur Mitteilung endet am 31. Juli 2025. Für Unternehmer:innen im Gastgewerbe heißt das: Jetzt aktiv werden!
Wichtige Fristen – das müssen Sie wissen:
- Systeme, die vor dem 1.7.2025 angeschafft wurden, können bis 31.7.2025 über das „Mein ELSTER“-Portal gemeldet werden.
- Ab Juli 2025 gekaufte Geräte müssen innerhalb eines Monats beim Finanzamt angezeigt werden.
- In Verbundsystemen ist jede einzelne Kasse zu melden – auch bei Mischsystemen.
- Außerbetriebnahme eines Systems? Auch das muss innerhalb eines Monats gemeldet werden – egal ob defekt, ersetzt oder gestohlen.
Diese Angaben sind für jedes Kassensystem mit TSE – dazu zählen auch Waagen mit Kassenfunktion – erforderlich. Egal ob gekauft , gemietet oder geleast:
- Art & Seriennummer des Kassensystems
- Name & Steuernummer
- Anzahl, Anschaffungs- oder Außerbetriebnahmedatum
- Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Unser Tipp: Machen Sie sich frühzeitig mit dem Verfahren vertraut. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Kassensysteme und die benötigten Daten. Diese Regelung ist Teil der Digitalisierung im Steuerwesen – sie soll Manipulation verhindern und für mehr Transparenz sorgen.
Jetzt aktiv werden – und Fristen nicht verpassen! Bei Fragen helfen auch unsere Transformationscoaches für das Gastgewerbe kostenfrei und unverbindlich weiter. Ansprechpartner: Robert Krause | Rainer Westerwinter https://transformation-gastgewerbe.nrw
Hier eine Zusammenfassung unseres Webinars "Kassenmeldepflicht".