Warnung vor täuschend echten Zahlungsaufforderungen

Der DEHOGA Nordrhein wurde jüngst von Mitgliedsbetrieben über betrügerische Zahlungsaufforderungen informiert.

Die Schreiben stammen von einem Absender aus Luxemburg und erwecken den täuschend echten Eindruck eines amtlichen Schreibens deutscher Behörden. Darin wird behauptet, als Vollstreckungsstelle für deutsche Steuerbehörden tätig zu sein. Als Forderungsgrund wird eine angeblich offene Mehrwertsteuerforderung angegeben. Der DEHOGA Nordrhein weist darauf hin, dass der Einzug von Steuern und Abgaben in Deutschland ausschließlich durch zuständige deutsche Behörden und Vollstreckungsstellen erfolgt.

Mitglieder, die ein entsprechendes Schreiben erhalten haben oder Zweifel an der Echtheit einer Zahlungsaufforderung haben, sollten keine Zahlungen leisten und sich zur Prüfung an den DEHOGA Nordrhein wenden: recht​[at]​dehoga-nr.de