Diese beziehen sich auf angebliche Leistungen für Suchmaschineneinträge u.ä.
Wir empfehlen: Prüfen Sie alle eingehenden Rechnungen auf Gegenleistung und den richtigen Aussteller. Das gilt auch, wenn Sie die berechneten Leistungen im Unternehmen nutzen. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter in den Buchhaltungen auf die Gefahr hin!“
Ihre DEHOGA-Rechtsberatung
Kontakt: rechtneuss[at]dehoga-nr.de