Vorsichtig bei Forderungsschreiben der VEA

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie ein derartiges Schreiben erreicht!

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Wir haben von vielen Mitgliedsbetrieben aktuell mehrere kritische Nachfragen zu Schreiben der „Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH“ (VEA) bezüglich der „Lizenzierung von Urheberrechten“ erhalten. Zudem liegen uns Forderungsschreiben eines Inkasso-Unternehmens mit dem Namen „IP Collect“ vor, das im eigenen Namen behauptete Ansprüche der VEA geltend macht. Hinzu kommen Schreiben einer Münchner Anwaltskanzlei an Hotelbetriebe, die die Lizenzierungen exklusiv für Klienten anbietet. Dieser Sachverhalt löst nicht unerhebliche Irritationen aus und ist Gegenstand einer rechtlichen Prüfung. 

Nach wie vor können wir nach den uns bisher vorliegenden Informationen nicht empfehlen, die von der VEA geforderten Programmlizenzen ungeprüft abzuschließen und/oder Zahlungen zu leisten. Sollten bei Ihnen weitere Schreiben in diesem Zusammenhang eingehen, informieren Sie bitte uns umgehend: info​[at]​dehoga-nordrhein.de .

Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn Ihnen gerichtliche Schreiben zugehen, wie Mahnbescheid, einstweilige Verfügung oder eine Klage, da hier wegen der regelmäßig kurzen Fristen schnell – aber nicht unüberlegt und rechtlich ungeprüft – reagiert werden muss. 

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