Überbrückungshilfe III – Maßnahmen zur Hygiene und Digitalisierung

Fragen über Fragen gibt es zur Überbrückungshilfe III bezüglich der Förderung von Hygienemaßnahmen und Investitionen in Digitalisierung.

Wir würden Ihnen gern eine verbindliche Aussage dazu geben, ob Ihr spezielles Vorhaben gefördert wird, können aber nur abschätzen, ob es tatsächlich gefördert wird. Ganz wichtig ist es, für jede Maßnahme eine kurze Begründung zu formulieren. Wir wissen, dass es für Sie unternehmerisch völlig unbefriedigend ist, keine Verbindlichkeit zu haben. Investiert man dagegen nicht, hat man eine große Chance eventuell verpasst. Unser TIPP: Bitte orientieren Sie sich an der Beispielliste für förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Diese stammt vom Bundeswirtschaftsministerium und dient den Bewilligungsstellen als Orientierung. Sie finden die Liste auf unserer Homepage im Downloadbereich unter "Überbrückungshilfe III - Beispiele Förderung".