Seit Anfang 2020 müssen elektronische Kassensysteme, also elektronische Registrierkassen sowie PC-Kassen, eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben. Die Kassen sollen so vor Manipulationen geschützt werden. Der Gesetzgeber hatte eine Schonfrist zunächst bis 30. September 2020, dann bis März 2021 eingeräumt, da es technische Probleme gab und die Anbieter häufig noch keine TSE zur Verfügung stellen konnten. Voraussetzung war, dass man nachweisen konnte, dass man der Auftrag erteilt worden war. Diese Frist wird definitiv nicht verlängert werden, obwohl es in diesen schweren Zeiten sicherlich angebracht wäre.
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