- Gründonnerstag (ab 18 Uhr): Tanzverbot
- Karfreitag (03.04.): strenger stiller Feiertag mit Tanzverbot bis 6 Uhr Karsamstag
- Ostersonntag, -montag: werden wie „normale“ Sonntage behandelt
Wichtig für die Gastronomie:
Der Betrieb ist erlaubt – aber ruhig. An Karfreitag sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz ganztägig verboten. Das Tanzverbot beginnt aber schon am Vorabend und endet am Morgen des Karsamstag.