Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2023 galt der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen mit Ausnahme von Getränken. Vor dem 1. Juli 2020 wurde unterschieden, ob der Verzehr an Ort und Stelle erfolgte, dann konnten gegebenenfalls 7 % angesetzt werden. Die „alten“ Regelungen haben wir im „Steuersatz auf Speisen bei Catering und Außer-Haus-Verkauf“ in unserem Downloadbereich zusammengefasst.
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