Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 % ab dem 1. Januar 2026 ist ein zentraler Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD. Sie wurde im Frühjahr 2025 politisch vereinbart und ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung der Branche. Ohne das langjährige und intensive Engagement des DEHOGA wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen.
Wie gehe ich bis dahin mit Angebotsanfragen um?
Viele Betriebe sind schon jetzt gefordert für das Jahr 2026 Angebote für Hochzeiten, Veranstaltungen oder andere Dienstleistungen abzugeben. Daher hält der DEHOGA ein Merkblatt unter dem Titel "Mehrwertsteuerreduzierung Angebotserstellung zum 1.1.2026" als praktischen Leitfaden im Download-Bereich vor.
Ab welchem Zeitpunkt herrscht Klarheit?
Damit die Senkung tatsächlich in Kraft treten kann, muss das Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechend geändert werden. Die endgültige Entscheidung durch Bundestag (voraussichtlich im Zeitraum 25. – 28. November) und Bundesrat (voraussichtlich 19. Dezember) wird leider erst gegen Jahresende erfolgen, so dass erst sehr kurzfristig rechtliche Klarheit herrscht.