Die meisten Vorgaben sind in unseren Arbeitsverträgen bereits im Vertrag selbst oder aufgrund des allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrages (MTV), der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, vereinbart. Die geringfügig überarbeiteten DEHOGA-Arbeitsverträge finden Sie wie gewohnt im Downloadbereich für Mitglieder.
Bei bestehenden Arbeitsverträgen müssen Sie nur tätig werden werden, wenn der Arbeitnehmer eine Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem neuen Nachweisgesetz ausdrücklich wünscht. In der Regel wird nur die Info nachzureichen sein, dass der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben kann. Hierzu wird es noch weitere Infos und Beratung von unserer Rechtsabteilung geben. Eine Verletzung der Nachweispflicht kann zukünftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € geahndet werden.
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