- Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn um 8,4 % auf 13,90 Euro.
- Zum 1. Januar 2027 um noch einmal 5,0 % auf 14,60 Euro.
Das sind die höchsten prozentualen Steigerungen, die die Mindestlohnkommission je beschlossen hat. Lediglich die politische Entscheidung von 2022, den Mindestlohn in einem Schritt von damals 10,45 auf 12 Euro anzuheben, war höher. Für Beschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche bedeutet das in 2026 mindestens 2.419 Euro brutto pro Monat, in 2027 dann 2.540 Euro. Die Erhöhungen treffen das Gastgewerbe, als personalintensive Branche, mit voller (Kosten)Wucht.
Übrigens: Von jeder Erhöhung fließen rund 44 % direkt an den Staat!
Was bedeutet das konkret für die Betriebe in NRW?
Bestehende niedrigere Vereinbarungen in Arbeitsverträgen werden automatisch mindestens auf das Mindestlohnniveau angepasst.
Minijobs:
Die Grenzen steigen dynamisch – auf 603 Euro (2026) beziehungsweise 633 Euro (2027). Wegen der Dynamik – eine langjährige Forderung des DEHOGA, die 2022 umgesetzt wurde – können Beschäftigte weiterhin zehn Stunden die Woche zum Mindestlohn arbeiten.
Midijobs:
Der Übergangsbereich, in dem die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gestaffelt sind, beginnt demnach bei 603,01 Euro (2026) bzw. 633,01 Euro und endet (unverändert) bei 2.000 Euro.
Arbeitskosten:
Mit dem höheren gesetzlichen Mindestlohn steigen auch die Sozialabgaben, die der Arbeitgeber zu entrichten hat.
Achtung: Wenn es zu Betriebsprüfungen kommt, beispielsweise durch den Zoll, wird die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns geprüft!
Noch Fragen zur Umsetzung des Mindestlohns, zu Tarifen, Löhnen, Anrechnungen von Zuschlägen oder Arbeitsverträgen? Wir stehen mit Beratung und Unterstützung zur Seite. Kontakt recht[at]dehoga.nr.de Telefon: 021 31 7518-110 |