Die Bundesregierung hat sich klar zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf 7 % bekannt. Die Maßnahme ist im Koalitionsvertrag verabredet und fest im Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 verankert. Ende September fand im Bundestag die Erste Lesung statt.
Da es sich um eine Gemeinschaftssteuer handelt, müssen auch die Bundesländer zustimmen. Entsprechend hat sich der Bundesrat mit dem Gesetz befasst. In seiner Stellungnahme fordert er mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen für Länder und Kommunen eine Einigung mit dem Bund über einen Ausgleich der erwarteten Mindereinnahmen. Das aktuelle Vorgehen ist Teil des normalen Gesetzgebungsverfahrens: Die Bundesländer beraten über Gesetze, denen sie zustimmen müssen, und bringen dabei ihre Positionen ein.
Wichtig dabei: Es gibt keine Ablehnung des Vorhabens. Die 7% werden akzeptiert. Der DEHOGA sieht breite Unterstützung. Viele Länder haben sich bereits klar und deutlich für die dauerhafte Senkung ausgesprochen. Klar ist: Gerade die Länder und Kommunen profitieren von einer starken Gastronomie, die Tourismus, Beschäftigung und regionale Wirtschaftskreisläufe lebendig hält. Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun der Bundesregierung übermittelt. Im nächsten Schritt berät der Bundestag und beschließt das Gesetz, bevor es zur Abstimmung erneut in den Bundesrat geht.
Was heißt das alles für die Branche?
Der DEHOGA bleibt zuversichtlich - der Einsatz zeigt Wirkung. Der Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der 7 % ab Januar 2026 ist in vollem Gange. Bund und Länder müssen nun gemeinsam Lösungen finden, die Stabilität schaffen – für alle Beteiligten, vor allem aber für die Betriebe, Beschäftigten und Gäste. Vertrauen, Verlässlichkeit und Planungssicherheit – das ist es, was die Branche jetzt braucht.