Oft beginnt es harmlos: Mit der üblichen Freundlichkeit werden einige Fragen des Anrufers beantwortet - wenig später folgt dann eine Rechnung für eine vermeintlich beauftragte Leistung, etwa einen Brancheneintrag im Internet. Diese Leistungen erweisen sich in der Regel als wirtschaftlich wertlos. Dabei ist sogenannte Kaltakquise - also Telefonwerbung ohne bestehende Geschäftsbeziehung - grundsätzlich unzulässig. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass Verträge, die auf diesem Wege zustande gekommen sind, unwirksam sind.
So können Sie sich schützen:
- Nehmen Sie keine Verkaufsgespräche von unbekannten Anrufern an.
- Beantworten Sie keine Fragen mit "JA".
- Stimmen Sie niemals einer Gesprächsaufzeichnung zu - auch nicht zur vermeintlichen Qualitätssicherung.
- Sensibilisieren Sie alle Mitarbeiter mit Telefonkontakt für dieses Thema.
Falls Sie dennoch Probleme mit unerwünschten Telefonverträgen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.