Leidiges Thema Telefonwerbung: So schützen Sie sich

Unverlangte Werbeanrufe sind ein Dauerbrenner in unserer DEHOGA-Rechtsberatung. Immer wieder berichten Mitglieder und deren Mitarbeiter von aufgedrängten Verkaufsgesprächen am Telefon.

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Oft beginnt es harmlos: Mit der üblichen Freundlichkeit werden einige Fragen des Anrufers beantwortet - wenig später folgt dann eine Rechnung für eine vermeintlich beauftragte Leistung, etwa einen Brancheneintrag im Internet. Diese Leistungen erweisen sich in der Regel als wirtschaftlich wertlos. Dabei ist sogenannte Kaltakquise - also Telefonwerbung ohne bestehende Geschäftsbeziehung - grundsätzlich unzulässig. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass Verträge, die auf diesem Wege zustande gekommen sind, unwirksam sind.

So können Sie sich schützen:

  • Nehmen Sie keine Verkaufsgespräche von unbekannten Anrufern an.
  • Beantworten Sie keine Fragen mit "JA".
  • Stimmen Sie niemals einer Gesprächsaufzeichnung zu - auch nicht zur vermeintlichen Qualitätssicherung.
  • Sensibilisieren Sie alle Mitarbeiter mit Telefonkontakt für dieses Thema.

Falls Sie dennoch Probleme mit unerwünschten Telefonverträgen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

rechtneuss​[at]​dehoga-nr.de