Hochwasser - Anträge auf Hilfe

NRW veröffentlicht für von Hochwasser geschädigte Betriebe Antragsformulare und Richtlinien.

Unternehmen können die sog. Billigkeitsleistung als Festbetrag in Höhe von grundsätzlich 5.000 EUR je Betriebsstätte beantragen. Sie ist grundsätzlich nicht rückzahlbar. Antragsvoraussetzung ist eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrer Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungsleistungen bzw. Leistungen Dritter ersetzt wird.

Die Antragstellung erfolgt bei der Kommune, in der der Betrieb liegt.

Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe finden Sie unter Ziffer 2.

Und hier geht es zu den Anträgen: