Gut informiert: Mehrwertsteuersenkung ab dem 1. Januar

Wenn ab 2026 7 % gelten – alle Antworten im aktuellen DEHOGA-Merkblatt.

Zur angekündigten Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % ab dem 1. Januar 2026 wurde das DEHOGA-Merkblatt aktualisiert. Auch wenn die gesetzliche Änderung zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, finden DEHOGA-Mitglieder bereits eine umfassende Information im Merkblatt. 

Das Merkblatt befindet sich im Download-Bereich https://www.dehoga-nordrhein.de/download/ unter dem Namen „Mehrwertsteuersatz reduziert ab 1.1.2026 Merkblatt“

Das Merkblatt beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Welcher Steuersatz gilt ab wann?
  • Was sind Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen?
  • Welche sonstigen Leistungen in Bezug auf Speisen unterliegen dem reduzierten Steuersatz?
  • Gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch für Speiselieferungen oder Take-Away?
  • Wie sind Getränke im Rahmen von Frühstück, Buffet, Spar-Menü oder Tagungspauschalen zu behandeln?
  • Gibt es Getränke, die dem reduzierten Steuersatz unterliegen?
  • Wie sind Pauschalangebote oder -pakete steuerlich zu bewerten?
  • Wie werden Leistungen eines Partyservices oder Caterings eingestuft?