Gut informiert: Mehrwertsteuersenkung ab 2026

Jetzt neu: Antworten zur Umsatzsteuer an Silvester & 2026

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Uns erreichen Anfragen, wie mit den Umsätzen zu Silvester bzw. bei Silvesterpartys, die über den Jahreswechsel hinausgehen, umsatzsteuerlich zu verfahren ist.
Wir haben das Merkblatt entsprechend aktualisiert. Auch wenn die gesetzliche Änderung zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, finden DEHOGA-Mitglieder bereits eine umfassende Information im Merkblatt. 

Das Merkblatt befindet sich im Download-Bereich https://www.dehoga-nordrhein.de/download/  unter dem Namen „Mehrwertsteuersatz reduziert ab 1.1.2026 Merkblatt“

Das Merkblatt beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Welcher Steuersatz gilt ab wann?
  • Was sind Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen?
  • Welche sonstigen Leistungen in Bezug auf Speisen unterliegen dem reduzierten Steuersatz?
  • Gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch für Speiselieferungen oder Take-Away?
  • Wie sind Getränke im Rahmen von Frühstück, Buffet, Spar-Menü oder Tagungspauschalen zu behandeln?
  • Gibt es Getränke, die dem reduzierten Steuersatz unterliegen?
  • Wie sind Pauschalangebote oder -pakete steuerlich zu bewerten?
  • Wie werden Leistungen eines Partyservices oder Caterings eingestuft?