Die Vorbereitungen für die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer laufen auf Hochtouren: In Restaurants, Kneipen und Biergärten werden Leinwände für Public-Viewing-Events aufgestellt, Köche kreieren spezielle Fußball-Menüs, Getränke erhalten Namen rund um den Sport und vieles mehr, damit das Turnier für alle Gäste auch außerhalb der Stadien zu einem besonderen Sportereignis wird. Allerdings ist nicht jede Werbung oder Gestaltung zulässig, denn Veranstalter der Fußball-Weltmeisterschaft ist die FIFA (Fédération Internationale de Football Association). So sind nicht nur der Name „FIFA“ und das FIFA-Logo, sondern auch Titel, Begriffe und Grafiken zu den FIFA-Wettbewerben, einschließlich der WM 2026, streng markenrechtlich und/oder urheberrechtlich geschützt. Auch bei der Werbung für Veranstaltungen, Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Spielen der WM gelten daher strenge Regeln.
Was Gastronomen bei Speisekarten, Dekoration und Werbung, etwa mit Blick auf Lizenzen, die Nutzung von Fotos oder Slogans rund um WM-Events, in ihren Betrieben beachten müssen, hat der DEHOGA Bundesverband zusammengestellt. Auf sechs Seiten vermittelt das digital verfügbare Merkblatt die Anforderungen und Vorgaben klar, verständlich sowie praxisnah und hilft den Betrieben dabei, ihre Angebote rechtssicher zu planen und durchzuführen.
Das Merkblatt ist im Download erhältlich unter dem Namen "Fußball WM Werbung 2026".