Erweiterte Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen

Seit dem 01.07.2022 gilt die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) für alle Verpackungen. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen – zu denen häufig auch Betriebe der Gastronomie gehören – sind hiervon betroffen.

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Erfasst sind damit Verpackungen, die erst für die Übergabe von Speisen oder Getränken an die Gäste bzw. Kunden im Restaurant, in der Gaststätte, im Hotel, im Imbiss usw. befüllt werden. Diese müssen dann im Verpackungsregister LUCID registriert sein, selbst wenn sie ihre (verpackungsrechtlichen) Pflichten an einen Vorvertreiber delegiert haben.
Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot. Neu- oder Änderungsregistrierungen im Verpackungsregister LUCID sind seit dem 05.05.2022 möglich. Die Registrierung muss bis zum 30.06.2022 vorgenommen worden sein. Ein ausführliches Merkblatt finden Mitglieder im Downloadbereich Mein DEHOGA Stichwort Verpackungsgesetz.