Erfolg für Gastronomie und Fans: Bundesrat billigt Lärmschutz-Ausnahme für WM-Public-Viewing

Bei der anstehenden Fußball-WM der Männer sind öffentliche Liveübertragungen unter freiem Himmel teils bis in die Nachtstunden möglich:

Istock

Der Bundesrat stimmte jüngst der Regierungsverordnung zu, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für das Public-Viewing vorsieht. Das ist eine gute Nachricht auch für viele Gastronomen und ihre Gäste. Angesichts der Zeitverschiebung werden viele Spiele der WM in Kanada, Mexiko und den USA erst um 22 Uhr unserer Zeit, andere sogar noch später angepfiffen. Der DEHOGA hatte sich auf Bundesebene erneut ausdrücklich für eine solche „Public-Viewing-Verordnung“ eingesetzt. Denn nichts geht über das gemeinsame Mitfiebern und Feiern in Kneipen, Restaurants oder Biergärten – ein Erlebnis, das kein Wohnzimmer bieten kann.

Die zuständigen Behörden der Kommunen haben mit der Verordnung mehr Flexibilität, müssen aber im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Vergleichbare Verordnungen gab es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.

Für den DEHOGA ist aber auch klar: Über einzelne Turniere hinaus braucht es moderne und praxistaugliche Lösungen. Der Verband wird sich deshalb weiterhin für eine grundsätzliche Reform der Lärmschutzverordnung einsetzen – mit eigenständigen und dauerhaften Regelungen für die Außengastronomie.