Gute Nachricht für gastronomische Betriebe, die Döner anbieten: Der Antrag des Internationalen Dönerverbands Udofed, den Döner als „garantiert traditionelle Spezialität (TSG)“ einzustufen und dafür ein entsprechendes EU-Siegel zu erhalten, wurde seitens des Antragsstellers nun zurückgezogen. Wohl auch, weil die Erfolgsaussichten im laufenden Prozess äußerst gering waren.
Gegen den Antrag hatte u.a. der DEHOGA im Sinne von Unternehmern wie Gästen Einspruch eingelegt. Denn wäre ihm stattgegeben worden, hätten sich Verkäufer penibel an detaillierte Vorgaben hinsichtlich der Zutaten und Zubereitung des Döners halten müssen. Nur wenn sie diese Vorschriften befolgt hätten, hätten sie ihre Produkte noch als „Döner“ verkaufen dürfen. Neue Bezeichnungen für Döner-Gerichte, damit verbundene Unklarheiten und Intransparenz, Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten wären die Folge gewesen.
Der DEHOGA freut sich insofern sehr, dass dieser „Döner-Streit“ mit all seinen drohenden Konsequenzen nun auf diesem Wege ein Ende gefunden hat. Der im Antrag beschriebene Döner entsprach weder den in Deutschland bewährten Herstellungsweisen noch den Zutaten, die unsere Gäste hierzulande erwarten. Umso mehr freuen wir uns, dass Klarheit, Rechtssicherheit und die Vielfalt des Döners in Deutschland erhalten bleiben – so, wie ihn Millionen Menschen lieben. Der Einsatz des DEHOGA hat sich gelohnt.