Deutliche Verbesserungen zur Überbrückungshilfe III

Das Bundeswirtschaftsministerium hat deutliche Verbesserungen zur Überbrückungshilfe III beschlossen und gewährt zudem einen Eigenkapitalzuschuss zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III.

Neben dem Eigenkapitalzuschuss sind für die Branche neben weiteren diese Verbesserungen wichtig:

  • Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.
  • Antragstellern wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
  • Junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 sind ab jetzt antragsberechtigt. Bisher konnten nur Unternehmen, die bis zum 30. April 2020 gegründet waren, einen Antrag stellen.

Und eine Forderung des DEHOGA wurde erhört: Die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wird auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Die komplette Info und Erläuterungen zum Eigenkapitalzuschuss finden Sie hier.