Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt dafür, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Dinge barrierefrei sein, zum Beispiel:
- Check-in-Automaten in Hotels müssen einfach zu bedienen sein, auch für Menschen mit Behinderungen.
- Websites für Buchungen müssen so gestaltet sein, dass sie von allen genutzt werden können.
- Selbstbedienungsterminals für Bestellungen müssen für alle zugänglich sein.
Ausnahmen und Übergangsfristen
- Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro müssen sich nicht an alle Regeln halten, bekommen aber Hilfe.
- Übergangsfristen: gelten für manche Produkte. Zum Beispiel können Selbstbedienungsterminals eine Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren haben.
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