Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - das gilt es zu beachten!

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden zum ersten Mal auch alle Gastronomen und Hoteliers dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Foto: Istock

*** Aktuell finden Sie das Merkblatt als auch das Muster für eine Barrierefreiheitserklärung (diese ist verpflichtend) im Mitglieder-Download-Bereich ***

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt dafür, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Dinge barrierefrei sein, zum Beispiel:

  • Check-in-Automaten in Hotels müssen einfach zu bedienen sein, auch für Menschen mit Behinderungen.
  • Websites für Buchungen müssen so gestaltet sein, dass sie von allen genutzt werden können.
  • Selbstbedienungsterminals für Bestellungen müssen für alle zugänglich sein.

Ausnahmen und Übergangsfristen

  • Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro müssen sich nicht an alle Regeln halten, bekommen aber Hilfe.
  • Übergangsfristen: gelten für manche Produkte. Zum Beispiel können Selbstbedienungsterminals eine Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren haben.

Ein Webinar-Angebot zum Thema ist in Vorbereitung.