Ausgangssperren: Abholen und Liefern von Speisen und Getränken

Was heißt das für das Liefern und das Abholen von Speisen und Getränken?

Seit 23.04.2021 gelten deutschlandweit Ausgangssperren ab 22:00 Uhr Die Kommunen können aber auch ggfls. frühere Ausgangssperren festlegen. Feststeht, dass die Wohnung zur Zeit der Ausgangssperre nur aus einem besonderen Grund verlassen werden darf, dazu gehört das Abholen von Speisen und Getränken nicht. Ein besonderer Grund ist aber die Berufsausübung. Daraus ergibt sich, dass Lieferdienste auch zur Zeit der Ausgangssperre ihre Speisen und Getränke zum Besteller bringen dürfen.

Also: Lieferdienst: JA - Abholen durch einen Gast: NEIN!

Falls Sie Lieferdienst anbieten, sollte der Fahrer eine Arbeitgeberbescheinigung bei sich tragen. Gleiches gilt für den Arbeitsweg in der Zeit der Ausgangssperre. Ein Muster für die Arbeitgeberbescheinigung finden Mitglieder im Downloadbereich.