Auch wenn die Änderungen den für das Gastgewerbe aushangpflichtigen Auszug nicht betreffen, so müssen Betriebe doch den Aushang aktualisieren, sollte dieser ein älteres Datum als Mai 2024 tragen. Die bestehenden Aushänge (letzter Stand aus Mai 2021) können also inhaltlich übernommen werden, nur das Datum muss aktualisiert werden. Bei nicht ordnungsgemäßem Aushang - deutlich sichtbar und gut leserlich - können Bußgelder verhängt werden.
Das aktuelle Jugendschutzgesetz können Sie kostenfrei im Download-Bereich des DEHOGA Nordrhein herunterladen bzw. laminiert im DEHOGA Shop erwerben.