Achtung vor Fake-Mails des Bundeszentralamts für Steuern

Aktuell gibt es vermehrt Beschwerden über gefälschte Schreiben, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen.

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Die Betrugsversuche erfolgen sowohl per E-Mail als auch in Form von Briefen auf dem Postweg. Inhaltlich gibt es verschiedene Varianten: Unternehmen werden aufgefordert, versäumte Offenlegungspflichten nachzuholen – selbst solche, die gar keiner Offenlegungspflicht unterliegen. In anderen Fällen geht es um einen angeblichen Verspätungszuschlag für Steuererklärungen. Dennoch sind die betrügerischen Forderungen täuschend echt gestaltet, sodass einige Empfänger möglicherweise darauf hereinfallen. Besonders irreführend ist die Verwendung der echten Adresse und E-Mail-Adresse des Bundeszentralamts für Steuern. Unser dringender Rat:

  • Öffnen Sie keine Anhänge solcher E-Mails und klicken Sie nicht auf eingefügte Links.
  • Reagieren Sie im Zweifel nicht und löschen oder entsorgen Sie die Nachricht.
  • Sollten Sie aufgrund einer betrügerischen Nachricht persönliche Daten preisgegeben oder Zahlungen geleistet haben, sollten Sie umgehend Ihre Bank und die Polizei informieren. 

Mehr Infos auch hier: https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html