Achtung: Public Viewing mit ARD- und ZDF-Übertragungen nicht automatisch erlaubt

Wer Spiele der Fußball-WM 2026 zeigen möchte, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Viele Veranstalter gehen davon aus, dass die Übertragung von Spielen über ARD oder ZDF automatisch auch für Public Viewing genutzt werden darf. Das ist jedoch nicht ohne Weiteres der Fall.

Frei empfangbar bedeutet nicht automatisch öffentlich vorführbar. Foto: Istock

Frei empfangbar bedeutet nicht automatisch öffentlich vorführbar: Für Public Viewing von WM-Spielen sind trotz ARD- und ZDF-Übertragungen besondere Lizenzen erforderlich. Der DEHOGA hat hierzu ein umfassendes Merkblatt „Fußball-WM 2026 – TV-Übertragung: Fakten & Konditionen“ veröffentlicht. Darin werden die wichtigsten Regelungen, Lizenzanforderungen und Hinweise für Veranstalter übersichtlich erläutert.

Unser Tipp: Bevor Public-Viewing-Veranstaltungen geplant oder beworben werden, sollte das Merkblatt sorgfältig gelesen werden.

Das Merkblatt Fußball WM 2026 Merkblatt zu den TV-Übertragungen Lizenzen findet sich hier im Download-Bereich für DEHOGA Nordrhein-Mitglieder.