Die Schreiben täuschen einen behördlichen Verfasser geschickt vor und beziehen sich auf einen angeblichen Verstoß gegen Offenlegungspflichten aus dem Handelsrecht. Es werden Bußgeld und Verfahrenskosten gefordert. Wie bei anderen kürzlich aufgetretenen Betrugsmaschen mit falschen BGN–Schreiben wird eine spanische IBAN-Nummer angegeben. Zahlen Sie auf keinen Fall ungeprüft auf scheinbar amtliche Aufforderungen. Bei Fragen zur Echtheit solcher und ähnlicher Schreiben melden Sie sich gerne bei uns.
E-Mail: rechtneuss[at]dehoga-nr.de
Fon: 02131 7518-110