Ab Mitte des Jahres geltend: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure, also auch alle Gastronomen und Hoteliers, dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sorgt dafür, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Dinge barrierefrei sein, zum Beispiel:

  • Check-in-Automaten in Hotels müssen einfach zu bedienen sein, auch für Menschen mit Behinderungen.
  • Websites für Buchungen müssen so gestaltet sein, dass sie von allen genutzt werden können.
  • Selbstbedienungsterminals für Bestellungen müssen für alle zugänglich sein.

Ausnahmen und Übergangsfristen

Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro müssen sich nicht an alle Regeln halten, bekommen aber Hilfe.
Übergangsfristen: gelten für manche Produkte. Zum Beispiel können Selbstbedienungsterminals eine Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren haben.

Relevant für das Gastgewerbe sind zudem Dienstleistungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr erbracht werden. Darunter fallen beispielsweise Tischreservierungen, die über die Webseite des Restaurants getätigt werden können oder auch die Bestellung von Speisen über die Webseite. Auch Hotelreservierungen fallen unter das Gesetz.

Alle Informationen sowie Vorlagen finden Sie

in unserem Download-Bereich zu:

Merkblatt - Muster für eine Barrierefreiheitserklärung (verpflichtend) - Checkliste - Mitgliederinfo mit Sonderkonditionen der Anbieter

Detaillierte Infos und Hintergründe auch hier.