Empfehlenswert ist eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Anwendungen – beispielsweise für Marketing, Gästekommunikation oder interne Arbeitsabläufe. Ebenso wichtig sind klare Zuständigkeiten, die Sensibilisierung der Mitarbeitenden sowie verbindliche Regeln für den sicheren Umgang mit KI. Personenbezogene Gästedaten gehören grundsätzlich nicht in frei zugängliche KI-Anwendungen.
Wichtig: Werden Gäste direkt mit einer KI-Anwendung konfrontiert – etwa über einen Chatbot auf der Website – oder werden KI-generierte Inhalte veröffentlicht, sollten diese als solche transparent gekennzeichnet werden. Die KI-Verordnung sieht entsprechende Transparenzpflichten vor.
DEHOGA-Tipp: Wer jetzt interne KI-Richtlinien einführt, Mitarbeitende schult, den KI-Einsatz dokumentiert und auf eine transparente Kennzeichnung achtet, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern nutzt die Chancen der neuen Technologien verantwortungsvoll und zukunftssicher.
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