Am 30.09.2024 endete die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen im Falle einer beantragten Fristverlängerung. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, bleibt jedoch das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung noch bis zum 15.10.2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung bis dahin weiterhin möglich ist. Bis zum 15.10. eingereichte Schlussabrechnungen werden von der Bewilligungsstelle akzeptiert und bearbeitet. In den Fällen, in denen bis zum 15.10. keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, werden direkt im Anschluss Anhörungsverfahren beginnen, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hat.
Im Zuge der Anhörung wird es dann im Rahmen üblich geltender Fristen (4-6 Wochen) die Gelegenheit zur Stellungnahme geben als auch die Möglichkeit zur nachträglichen Einreichung der Schlussabrechnung. Erst nach Ablauf der Anhörungsfrist werden dann gegebenenfalls Rückforderungsmaßnahmen durch die Bewilligungsstellen eingeleitet.
In den letzten Wochen haben uns zahlreiche Anfragen aus der Mitgliedschaft zu Anträgen und bereits erteilten Schlussabrechnungs-Bescheiden erreicht. Unsere Bitte an Sie: Teilen Sie uns gerne per Mail an coronawirtschaftshilfen[at]dehoga-nr.de mit, welche konkreten Nachfragen von der Bezirksregierung gestellt bzw. welche von den beantragten Positionen ganz oder teilweise beanstandet bzw. abgelehnt wurden.
Im Interesse unserer Mitglieder möchten wir uns eine valide Übersicht verschaffen und die daraus resultierenden Erkenntnisse mit den politischen Entscheidern diskutieren. Darüber hinaus beabsichtigen wir die Durchführung eines Webinars, in dem die häufigsten Fragestellungen besprochen werden können.