Gelber Brief! Was tun?

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Bußgeldbescheid bekomme?

Ute Rüssel, Rechtsanwältin

Wenn die Verwaltung der Auffassung ist, dass ein Gastronom Ordnungsrecht verletzt hat und eine Verwarnung oder ein geringfügiges Verwarngeld als Strafe nicht ausreicht, wird sie dem Gastronomen mit einem Bußgeldbescheid eine Geldbuße auferlegen.

Gastronomische Unternehmer können mit dem Ordnungsrecht in vielen Bereichen in Konflikt kommen. Seit dem Jahr 2020 traten über 90 (!) unterschiedliche Fassungen von Coronaschutzverordnungen in NRW in Kraft, die von Gastronomen zusätzlich zu den bisherigen „Klassikern“, wie der Lebensmittelhygieneverordnung, der Zusatzstoffzulassungsverordnung oder der Preisangabenverordnung einzuhalten waren. Weiterhin kommen in der verbandlichen Rechtsberatung hin und wieder Bußgeldbescheide wegen Lärmbelästigungen oder Verstößen gegen die Sperrzeit in der Außengastronomie vor.

Wenn Sie einen solchen Bußgeldbescheid bekommen haben und Sie mit diesem nicht einverstanden sind, kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Die 2-Wochen-Frist beginnt an dem Tag, an dem das Schreiben in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde. Das Datum finden Sie auf dem Briefumschlag. Der Einspruch ist nur zulässig, wenn er innerhalb dieser zwei Wochen in der Bußgeldstelle eingeht.

Welche Folgen hat ein zulässiger Einspruch?

Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, das heißt, der Bußgeldbescheid wird nicht rechtskräftig. Sie müssen daher die Geldbuße nicht bezahlen. Der Sachverhalt, das Verfahren und die Angemessenheit der Bußgeldhöhe werden nach dem Einspruch von der Bußgeldstelle noch einmal überprüft. Wenn die Bußgeldstelle das Verfahren nicht einstellt, ist sie verpflichtet, die Bußgeldakte an das zuständige Amtsgericht zu übersenden. Das Gericht entscheidet dann, ob ein Termin zur Verhandlung anberaumt wird oder, ob das Verfahren durch das Gericht eingestellt wird.

Was passiert, wenn ich auf den Bußgeldbescheid nicht reagiere?

Ohne Ihr Zutun wird der Bußgeldbescheid nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig und vollstreckbar. Nach Eintritt der Rechtskraft ist es dann rechtlich unerheblich, ob Sie wirklich der Verantwortliche waren oder wie sich der Sachverhalt tatsächlich zugetragen hat.

Wie hilft mir der Verband?

Sie sollten sofort mit uns Kontakt aufnehmen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, damit wir diesen überprüfen und Sie in Bezug auf die weitere Vorgehensweise beraten können.

Alle Verbandsmitglieder haben mit der Mitgliedschaft automatisch Rechtsschutz für Bußgeldverfahren, wobei eine Selbstbeteiligung von 250 Euro pro Versicherungsfall gilt.

Gerade Bußgeldbescheide wegen angeblicher Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung NRW sollten Sie nicht ungeprüft lassen. Aufgrund der unübersichtlichen Rechtslage durch unbestimmt formulierte Verordnungen und Gesetze und fehlende Rechtsprechung, bestehen in diesen Fällen gute Chancen auf eine Verfahrenseinstellung. 

Ute Rüssel, Rechtsanwältin im DEHOGA Nordrhein