Bundeskabinett verlängert und ergänzt Arbeitsschutzverordnung!

Neu ist, dass Arbeitgeber ab 10. September verpflichtet sind, ihre Beschäftigten über die Risiken der Covid 19-Erkrankung sowie Impfmöglichkeiten zu informieren.

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen und um einige neue Regelungen ergänzt. Sie wurde an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und gilt somit laut Bundesarbeitsministerium bis einschließlich 24. November 2021.

Neu ist, dass Arbeitgeber ab 10. September verpflichtet sind, ihre Beschäftigten über die Risiken der Covid 19-Erkrankung sowie Impfmöglichkeiten zu informieren. Zudem müssen die Mitarbeiter für Impfungen während der Arbeitszeit freigestellt werden. Betriebsärzte sollen bei betrieblichen Impfangeboten unterstützt werden. Verlängert wurden unter anderem die Verpflichtungen der Arbeitgeber, zwei Mal die Woche einen kostenlosen Test anzubieten, betriebliche Hygienekonzepte aufzustellen und wo nötig mindestens eine medizinische Schutzmaske zur Verfügung zu stellen. Homeoffice soll weiter als Möglichkeit der Kontaktreduzierung dienen. Die Verordnung erlaubt künftig auch, dass Arbeitgeber den Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten bei den Hygienekonzepten berücksichtigen – allerdings nur, wenn dieser ohnehin bekannt ist. Ein Recht, den Impfstatus abfragen zu können, gibt es in den meisten Bereichen nicht, auch wenn sich die Bundesregierung nun darauf einigte, ein solches Auskunftsrecht in besonders sensiblen Bereichen wie Pflege, Kitas und Schulen ermöglichen zu wollen.

Eine Ausweitung auch auf andere Branchen scheiterte laut Gesundheitsminister Spahn am Widerstand der SPD. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte zuvor erklärt, dass er ein rechtssicheres Arbeitgeber-Auskunftsrecht für grundsätzlich vorstellbar hält - allerdings nur in einer Übergangszeit, zu einem bestimmten Zweck und unter bestimmten Bedingungen wie im Rahmen einer pandemischen Lage. Mehr Informationen zur verlängerten und erweiterten Arbeitschutzverordnung finden Sie hier...

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband