ARBEITGEBERSERVICE - Angebote unbedingt nutzen!

Viele kennen die Arbeitsagentur nur als Arbeitsplatzvermittler mit Angeboten von Anbietenden und Suchenden. Das Angebot der Agentur für Arbeit geht aber viel weiter, unter anderem mit dem Arbeitgeber-Service.

Er ist deutschlandweit an über 150 Standorten vertreten, nimmt die Anliegen der Arbeitgebenden in den Blick und bietet Unternehmen ganz unkompliziert die Möglichkeit, einen persönlichen Ansprechpartner online, telefonisch oder vor Ort zu erreichen. Ein Rückruf erfolgt spätestens nach 48 Stunden.

Leistungen des Arbeitgeber-Service 

  • Vermittlung von passendem Personal
  • individuelle Beratungsangebote, um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewinnen, die Beschäftigten weiterzubilden und nachhaltig an das Unternehmen zu binden
  • Netzwerke und Austausch
  • eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in für Sie und Ihr Unternehmen
  • schnelle und kostenfreie Unterstützung

Mehr zum Angebot ist auch in der Dienstleistungsbroschüre der Agentur für Arbeit zu finden.
 
Viele Wege, ein Ziel: Arbeitgeber-Service

Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit ist flächendeckend in Deutschland vertreten, auch in Ihrer Nähe. Auf Anliegen wird innerhalb von 48 Stunden reagiert, wobei die Angebote kostenfrei sind.

  • Persönlich: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
  • Telefonisch: 0800 4 5555 20 (gebührenfreie Servicerufnummer)
  • Online: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte

Newsletter für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

Die Arbeitsagentur bringt zwei interessante Newsletter regelmäßig heraus - speziell für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen:

Faktor A
Das Arbeitgeber-Magazin Faktor A liefert regelmäßig wertvolle Tipps und Informationen zu den Themen Personalmanagement, Trends am Arbeitsmarkt und Erfolgsrezepte anderer Unternehmen
Mit dem kostenfreien Abo verpassen Sie keine Ausgabe mehr.
 
Newsletter Ihrer Arbeitsagentur vor Ort

Neuigkeiten zu aktuellen Programmen und Initiativen erfahren Sie aus dem Newsletter Ihrer Region mit den Themenschwerpunkten Arbeit und Arbeitsmarkt sowie Aus- und Weiterbildung. Über die Archivfunktion können Sie nach bereits veröffentlichten Newslettern aus Ihrer Region suchen.

Praxistipps zum Schluss: "Schönmachen" in Stellenausschreibungen

Sie sind ein toller Arbeitgeber. Aber wissen das die, die Sie beschäftigen wollen? Im Zweifel nicht. Deshalb ist es so wichtig, das herauszustellen, was Sie besonders macht. Besonders gut und attraktiv.
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Beispiele dafür können sein (Reihenfolge stellt keine Bewertung dar):

  • Darstellung von möglichen Arbeitszeiten, individuellen Arbeitszeitmodellen; Ermöglichung von TZ-Beschäftigung, Urlaubstage + zzgl. Brauchtumstag
  • Goodies (z.B. gratis Personalessen, Firmenticket, Fitness-Studio…)
  • Unterstützung der Mitarbeitenden (mit sprachlichen Schwierigkeiten) bei z.B. Behördenangelegenheiten
  • Angebote eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Marketing für die Branche/den konkreten Betrieb durch Umsetzung aktueller Zeitgeist-Themen (erneuerbare Energien/Klimaschutz, Nachhaltigkeit…)
  • Kinderbetreuung schaffen in Betrieben mit Randzeitenbeschäftigung oder Unterstützung bei der Suche
  • Angebot von Schnuppermöglichkeiten/Praktika, um einen Beruf oder einen konkreten Betrieb kennenzulernen
  • Beschreibung der Besonderheiten/Annehmlichkeiten/Schönheiten der Räume/des Arbeitsumfeldes
  • Jobbike (nach z.B. einem Jahr Betriebszugehörigkeit)
  • Hauspost: Lieferung von privaten Paketen ins Office/an den Arbeitsplatz erlauben
  • Weihnachtsfeier, Sommerparty, Teamevents, Incentives, Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge oder Angebote zu Großkundenkonditionen (Mobilfunk, Autovermietung, Fitnesscenter)

Im Rahmen einer Stellenausschreibung ist es durchaus sinnvoll, direkt am Anfang hiermit zu starten, um die Lust zum Weiterlesen zu erhöhen.

Auch wenn es heute mehr als je zuvor viele Möglichkeiten gibt, offene Stellen zu platzieren, empfehlen wir, diese immer auch bei der Arbeitsverwaltung zu melden, damit diese statistisch registriert werden. Denn die Stellen- und Bewerberzahlen, die bei der Bundesagentur für Arbeit offiziell erfasst sind, dienen Wissenschaft und Politik, den Arbeitskräftebedarf von Branchen einzuschätzen. Daraus werden dann wiederum politische Konsequenzen abgeleitet.
 

aus: Sondernewsletter Arbeitgeberservice der AA - 22. Mai 2023