Das Förderangebot der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wurde ab dem 1. Mai 2023 weiter ausgebaut: Mit dem neuen Modul 6 wird bei Kleinunternehmen (höchstens 50 Mitarbeiter und 10 Mio. Euro Jahresumsatz) der Austausch vorhandener Produktionsanlagen (z.B. Öfen), die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.
Mit Modul 2 werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Anlagen für oberflächennahe und tiefe Geothermie, Biomasse-Anlagen, gefördert, sofern sie erneuerbare Energiequellen nutzen. Gefördert werden können alle Unternehmen, die mehr als 50% der mit der geförderten Anlage bereitgestellten Energie als Prozesswärme einsetzen. Gebäudebezogene Maßnahmen, wie beispielsweise Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Diese können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
Weitere Informationen zum EEW-Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Zur Webseite
Eine kompakte Übersicht über alle Bundesförderprogramme für Unternehmen im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz (inkl. EEW und BEG) finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Zur Webseite
Quelle: DEHOGA BV