Vorsicht! Neuauflage alter Maschen bei Adressbucheinträgen!

Fragwürdige Vertriebspraktiken von Branchen- oder Adressbuchverlagen sind leider nichts Neues.

Jens Hönig, Rechtsanwalt

In den vergangenen Jahrzehnten gab es immer wieder auftretende Maschen, bei denen Gewerbetreibenden Formulare zugesendet wurden, die scheinbar nur ergänzt werden mussten. Tatsächlich kam durch den Dateneintrag und die Rücksendung eines Formulars ein Vertrag über Einträge in Branchenverzeichnisse zustande. Diese sind praktisch wertlos und werden gerne auch spöttisch als „Adressgräber“ bezeichnet.

Offensichtlich gibt es einen neuen Verwender des „bewährten“ Täuschungsmusters. Ausgerechnet der DEHOGA Nordrhein e. V. hat eine entsprechende Offerte erhalten. Neu ist, dass diese nicht mehr analog auf dem Postwege eingegangen ist, sondern ein Formular zur scheinbaren Datenergänzung per E-Mail übersendet wurde.

Ist ein derartiger Formularvertrag erst einmal unterschrieben, muss man sich in der Regel auf längere Auseinandersetzungen mit dem Verlag einrichten. Sollte es zu versehentlichen Unterschriftsleistungen gekommen sein, steht Ihnen die Rechtsabteilung des DEHOGA Nordrhein e. V. für weitere Abwehrmaßnahmen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Soweit dies noch nicht geschehen ist, empfehlen wir den Empfängern derartiger Nachrichten selbstverständlich den Spam-Ordner.

Autor: Jens Hönig, Rechtsanwalt