Seitens der Bundesregierung gibt es trotz mehrfacher Forderung durch den DEHOGA immer noch keine abschließende Beispielliste mit Maßnahmen, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III konkret gefördert werden. Doch existieren mittlerweile Erfahrungswerte aus den Steuerbüros und den Auszahlungsstellen der Hilfen in den Bundesländern. Förderfähig sind neben betrieblichen Fixkosten unter anderem auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Investitionen in Digitalisierung. Wir halten für Mitglieder des DEHOGA Nordrhein in unserem Download-Bereich eine Liste gesammelter Beispiele bereit. Diese Liste ist nicht final und auch nicht verbindlich. Unsere Empfehlung: Besprechen Sie dies unbedingt ist mit Ihrem Steuerberater im Wege der Antragsstellung. Hier geht es zur Liste in unseren Download-Bereich unter dem Kürzel "Überbrückungshilfe III - Beispiele Förderung".
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