Großer Erfolg des DEHOGA: 7% kommen!

Die 7% Mehrwertsteuer auf Speisen kommen. Die Forderung nach einem reduzierten Mehrwertsteuersatz für gastgewerbliche Leistungen verfolgte der DEHOGA bereits seit Jahren. 

Präsident Patrick Rothkopf erklärt: " 2010 haben wir es geschafft, dass der Mehrwertsteuersatz auf Beherbergungsleistungen auf sieben Prozent reduziert wurde. Ein großer Zwischenschritt, auch wenn wir schon damals gerne den gleichen Satz für die Gastronomie gehabt hätten. 2020 wurde während der Pandemie auf unsere Initiative hin die Mehrwertsteuer auch auf Speisen auf sieben Prozent reduziert, aber leider trotz aller Absichtserklärungen und Versprechungen 2023 wieder zurückgenommen. Jetzt gilt: Die 7% auf Speisen kommen ab dem 1.1.2026, um dauerhaft zu bleiben! Das ist großartig! Natürlich hätten wir gerne diesen Satz auch für Getränke bekommen. Aber es ist in der politischen wie steuerrechtlichen Lage leider schlicht aussichtslos."

In Zeiten klammster Kassen und volkswirtschaftlich größter Herausforderungen sowie wirtschaftlich unsicheren Zeiten diesen Erfolg zu erreichen, ist nicht selbstverständlich. Im Gegenteil: Es ist das Ergebnis, sehr langer, harter, anstrengender und beharrlicher Arbeit auf allen Ebenen, es ist das Ergebnis unzähliger Gespräche in der Politik, mit Kandidaten, Abgeordneten, aber auch Oberbürgermeistern und Landräten. Diese Reduzierung wird allein der Gastronomie in NRW etwa 700.000.000 Euro an Steuerersparnis bringen! 
 
Rothkopf weiter: "Die reduzierte Mehrwertsteuer verschafft vielen unserer Betriebe eine Verschnaufpause in den weiterhin sehr herausfordernden Zeiten. Damit werden nicht alle Probleme gelöst. Das ist uns allen klar. Trotzdem gibt es Tage, an denen man auf das Erreichte schaut, besonders stolz ist und stolz sein kann. Und so einen Tag muss man feiern, würdigen und bedanken, die uns bei diesem Marathon unterstützt haben! Und danach? Wie immer, Ärmel hochkrempeln und weiter gute Gastgeber sein!"
 

Das steht auch noch im Koalitionsvertrag

Natürlich stehen neben den 7% MwSt auf Speisen noch andere bedeutsame Punkte in diesem Koalitionsvertrag:

  • Wochenhöchstarbeitszeit statt Tageshöchstarbeitszeit
  • Deutliche Entbürokratisierung
  • Mehr Netto vom Brutto

Aber: Wo Licht ist, da ist auch Schatten: Die geplante deutliche Anhebung des Mindestlohns würde viele Betriebe vor große Herausforderungen stellen, weil es nicht nur Auswirkungen im Lohneinstieg hätte, sondern auf das gesamte Lohngefüge. Als erstes Fazit kann man festhalten, dass sich die Rahmenbedingungen bei allen Herausforderungen deutlich verbessern werden. Der Einsatz des DEHOGA hat sich gelohnt.