Gastgewerbe NRW: Existenzbedrohung wächst auch 2021

Immer mehr Unternehmer*innen im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe (77%) sehen ihre Existenz aufgrund der Corona-Pandemie bedroht. Fast ein Viertel erwägt konkret eine Betriebsaufgabe. Befeuert werden Sorge und Ängste durch die immer noch schleppenden Auszahlungen der angekündigten Hilfen. Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen erneuert seine Forderung, schneller auszuzahlen, notwendige Korrekturen an den Hilfsprogrammen vorzunehmen, deren Komplexität zu reduzieren und Rahmenbedingungen zu schaffen für die Zeit nach dem Lockdown.

Am 28. Oktober 2020 kündigte die Bundesregierung Novemberhilfen als Entschädigungen für Branchen an, die aufgrund der staatlich verordneten Schließungen ein Sonderopfer für die Gesellschaft erbringen würden. Im Mittelpunkt der betroffenen Branchen – das Gastgewerbe. Heute, rund zehn Wochen später, lassen die Auszahlungen der Novemberhilfen aber weiterhin häufig auf sich warten. Gerade einmal 71,8 Prozent der gastgewerbliche Unternehmer in NRW (bundesweit: 68,1%) haben Abschlagszahlungen für die Novemberhilfen erhalten (Stand: bis 10.1.2021). Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Umfrage zu Anfang des Jahres, an der sich auch 1.394 Unternehmer*innen aus Nordrhein-Westfalen beteiligten. „Das Vertrauen in die Politik und die Umsetzung politischer Entscheidung schwindet“, weiß Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. „Noch schlimmer ist, dass die Zuversicht, nur mit einem blauen Auge aus der Pandemie zu kommen, ebenfalls schwindet.“ Mittlerweile sehen sich mehr als drei Viertel der Befragten (77%) in ihrer Existenz bedroht, fast ein Viertel (24,5%) überlegt sogar konkret, den Betrieb zu schließen.

Aus dieser Gemengelage heraus erneuert der DEHOGA Nordrhein-Westfalen seine Forderungen und Erwartungen:

  • Zuverlässige Auszahlungen jetzt
  • Die unverzügliche Anhebung der EU-Beihilfeobergrenzen.
  • Keine Anrechnung von KfW-Krediten mit mehr als sechs Jahren Laufzeit zum Nennbetrag
  • Keine nachträglichen Änderungen der Fördervoraussetzungen, insbesondere Kürzungen der zugesagten November-, Dezember- und Überbrückungshilfen
  • Abkehr vom 80:20-Erfordernis für Mischbetriebe und verbundene Unternehmen wegen Sachwidrigkeit. Es kann nicht sein, dass Brauereigaststätten, Gaststätten mit angeschlossenem Feinkostverkauf oder ein Restaurant, das Schulcatering betreibt, durch diese Regelung komplett durchs Raster fallen.
  • Klärung, wann und nach welchen Kriterien größere Unternehmen Anträge stellen können. Die größten Arbeitgeber der Branche dürfen nicht im Stich gelassen werden. Wir erwarten, dass die notwendige Genehmigung für dieses Antragsverfahren schnellstmöglich in Brüssel durchgesetzt wird, weil es hier auch um Zehntausende von Arbeitsplätzen geht.
  • Auch bei weiterhin dramatischer Inzidenzlage in Nordrhein-Westfalen - Jetzt Festlegung von Rahmenbedingungen für eine Öffnung des Gastgewerbes nach dem Lockdown

„Die von uns herbeigesehnte Öffnung und Normalisierung ist erst einmal nicht abzusehen, deshalb bleibt es umso wichtiger, die Hilfen, so schnell, so passend und so unbürokratisch es geht, dort ankommen zu lassen, wo sie gebraucht werden, nämlich in den Betrieben. Papier ist geduldig. Die Auszahlung zählt“, betont Bernd Niemeier und verweist auf das verheerende letzte Jahr. Laut der DEHOGA-Umfrage meldeten die Betriebe in NRW von März bis Dezember Umsatzeinbußen von 51 Prozent. Die Umsatzausfälle im Gesamtjahr wurden durchschnittlich mit 46 Prozent beziffert.