- Laufzeit des Entgelttarifvertrags
01.06.2024 bis 31.05.2026 - Tariferhöhung am 01.09.2024 *
+ 4 % für alle Tarifbänder (außer Tarifband 1.1)
ABER: Voraberhöhung am 01.09.2024 um 40,00 € in Tarifband 2 (Fachkräfte) und um 50,00 € in Tarifband 3 (Führungskräfte) – auf diese Erhöhung werden dann die 4 % mit aufgeschlagen. - Tariferhöhung am 01.06.2025 *
+ 5,8 % für alle Tarifbänder (außer Tarifband 1.1) - Sonderfall: Tarifband 1.1 *
Der Stundenlohn im Tarifband 1.1 steigt zum 01.09.2024 auf 13,32 €. Der Stundenlohn in Tarifband 1.1 liegt dann künftig immer 0,50 € über dem gesetzlichen Mindestlohn (nächste Erhöhung vermutlich zum 01.01.2026). - Streichung § 1.1.3 ETV
Die für kurzfristig beschäftigte SchülerInnen und Studierende geltende Sonderregelung des § 1.1.3 des Entgelttarifvertrages wird ersatzlos gestrichen. - Azubi-Tarife *
Alle Ausbildungsvergütungen steigen zum 01.08.2024 um 50,00 €/Monat. Zum 01.08.2025 steigt die Ausbildungsvergütung um weitere 50,00 €. Es bleibt dabei, dass die monatliche Ausbildungsvergütung während der Probezeit um 100,00 € gekürzt werden kann (muss allerdings weiterhin im Ausbildungsvertrag vereinbart werden). - Prüfungsvorbereitung
Den Auszubildenden wird zur Prüfungsvorbereitung zusätzlich zu den im Berufsbildungsgesetz gewährten freien Tagen vor der Zwischen- und Abschlussprüfung jeweils ein weiterer freier Tag unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung gewährt. - Allgemeinverbindlichkeit
Die Tarifvertragsparteien werden hinsichtlich des Azubi-Tarifvertrages die Allgemeinverbindlichkeit beantragen.
*alle Zahlen sind Brutto-Werte
Anlässlich der Tariferhöhung laden wir Sie zu einem Online-Seminar am Dienstag, den 13. August 2024 um 10:00 Uhr ein – die detaillierte Einladung erfolgt in der kommenden Woche in einem gesonderten Mailing. Gerne können Sie uns Fragen in Bezug auf den Tarifvertrag bereits vorab per Mail (info@dehoga-westfalen.de) zusenden – wir werden diese dann nach Möglichkeit im Online-Seminar behandeln. Eine Aufzeichnung des Seminars wird für unsere Mitglieder im Nachgang online abrufbar sein.
Von telefonischen Anfragen bitten wir zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen, da uns der genaue Wortlaut des Tarifvertrages noch nicht vorliegt.
Die mitgeteilten Zahlen dienen zunächst Ihrer Budgetierung. Sobald uns die Tarifverträge in der druckbaren Variante vorliegen, werden wir Ihnen diese selbstverständlich zur Verfügung stellen. Ein Merkblatt des DEHOGA NRW mit detaillierteren Informationen erhalten Sie bereits in der kommenden Woche.