Dringend beachten: Fristende Corona-Wirtschaftshilfen!

Fristende 30. September 2024 zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen-Schlussabrechnungen

Motiv: BMWK

Sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum 30. September eingereicht werden, werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährten Corona Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert. So sehen es die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen vor. Nach Informationen des BMWK liegen den Bewilligungsstellen der Länder rund 570.000 Schlussabrechnungen vor, insgesamt sind noch rund 300.000 ausstehend. Das BMWK weist ausdrücklich darauf hin, dass eine weitere Fristverlängerung ausgeschlossen ist.

Der hier verlinkten Pressemitteilung des BMWK sind weitere Informationen zu entnehmen.