DEHOGA Nordrhein erwägt Klage!

Beschlussvorschlag aus dem Kanzleramt zum Gastgewerbe ist inakzeptabel - Geduld des Gastgewerbes ist am Ende.

Der jüngst bekannt gewordene Beschlussvorschlag aus dem Kanzleramt ist aus Sicht des DEHOGA Nordrhein erneut ein Ausdruck der Konzept- und Planlosigkeit der Entscheidungsträger. Diese erneute Hinhaltetaktik und Ideenlosigkeit ist nicht akzeptabel und auch nicht länger hinnehmbar. Das Gastgewerbe ist am Ende, sowohl hinsichtlich wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit als auch mit der Geduld.

Der DEHOGA Nordrhein fordert nachdrücklich konkrete Maßnahmenpläne und Strategien, die eine dauerhafte Öffnung aller gastgewerblichen Betriebe ermöglichen auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Virus dauerhaft bleiben wird. Während Anfang März immer noch die Novemberhilfen bei Weitem nicht vollumfänglich ausgezahlt und die Reserven der Unternehmen längst aufgebraucht sind, unternimmt die Politik offensichtlich nichts, was Hotellerie und Gastronomie irgendeine Form von Hoffnung und Perspektiven gibt. Stattdessen werden 45.000 Unternehmen allein aus NRW mit rund 300.000 Mitarbeiter_innen weiter vertröstet.

Verärgert zeigt sich das Gastgewerbe vor allen Dingen darüber, dass verschlafene Entwicklungen in den letzten Wochen und Monaten heute zu Verzögerungen bei Öffnungsperspektiven für die Branche führen. Das Infektionsrisiko ist in vielen Bereichen unserer Branche laut RKI niedrig – im Außenbereich genauso wie in Hotels. Und auch für Restaurants mit Schutz- und Hygienekonzepten gilt Ähnliches. Deshalb ist ein konkretes Szenario innerhalb einer Öffnungsstrategie das Mindeste, was wir erwarten. Das Vertrösten auf die nächste Bund-Länder-Sitzung wäre ein neuerlicher Tiefschlag für die zehntausenden Gastronomen und Hoteliers sowie deren Hundertausende von Beschäftigten und Auszubildenden.

Kurz nach Bekanntwerden der Beschlussvorlage haben bereits zahlreiche Mitgliedsunternehmen den DEHOGA Nordrhein aufgefordert, rechtliche Schritte gegen eine auf Basis dieser Beschlussvorlage erlassenen Rechtsverordnung vorzunehmen. Der DEHOGA Nordrhein beabsichtigt, eine Anwaltskanzlei mit einer entsprechenden Klage zu beauftragen.