Die Anpassungen der 2. Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Insbesondere folgendes wurde angepasst:
• Eine Prämie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wird nun entweder an den Stammausbildungsbetrieb oder den Interims-Ausbildungsbetrieb / die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte / den Ausbildungsdienstleister gezahlt. Die Antragsberechtigten verständigen sich untereinander, wer von ihnen die Prämie beantragt.
• Die Prämienhöhe beträgt für jeden Auszubildenden, der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 € pro Woche, maximal 8.100 €.
• Die Mindestdauer der geförderten Auftrags- und Verbundausbildung wird auf vier Wochen gesenkt. Die Auftrags- und Verbundausbildung kann auf mehrere, nicht zusammenhängende Zeiträume aufgeteilt werden.
• Neuer Fördertatbestand Prüfungsvorbereitungslehrgang: Gefördert wird die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2021 ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen wollen. Antragsberechtigt ist hier nur der Stammausbildungsbetrieb. (Prämienhöhe: 50 % des dem Stammausbildungsbetrieb für die Prüfungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal 500 € pro teilnehmendem Auszubildenden)
Die Knappschaft Bahn See, welche die Richtlinie umsetzt, stellt hier alle relevanten Informationen, Antragsformulare sowie Fragen & Antworten zur Richtlinie bereit.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband
Für dieses und alle anderen Themen rund um die Aus- und Weiterbildung ist beim DEHOGA Nordrhein unser neues Präsidiumsmitglied, Gordon Kleebaum, auf Vorstandsebene zuständig. Sie erreichen ihn unter:
Gordon.Kleebaum[at]accor.com
Nutzen Sie auch die Onlineplattform unseres Landesverbandes: www.gastgebervonmorgen.de