Booking.com: AGB irreführend

Hoteliers erhalten derzeit Nachricht von booking.com mit der Aufforderung, geänderten Geschäftsbedingungen (AGB) zuzustimmen.

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Die neuen AGB enthalten unter Ziff. 2.2. eine Regelung zur sogenannten Ratenparität (Verbot des Angebotes günstigerer Vertragsbedingungen über andere Vertriebswege / Direktverkauf). Derartige Vertragsgestaltungen sind booking.com bereits 2015 durch das Bundeskartellamt verboten worden. An anderer Stelle der AGB werden Länder der EU von der Regelung zur Ratenparität ausgenommen. Diese Gestaltung ist unseres Erachtens missverständlich: Wir weisen daher darauf hin, dass Hotels innerhalb von Deutschland nicht an die Regelung zur Ratenparität gebunden sind. Dies gilt auch bei Zustimmung zu den AGB.