Die Umfrage wird zusammen mit der dwif-Consulting GmbH durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden wir in unsere Stellungnahmen einfließen lassen.
Nur die steuerliche Gleichbehandlung von Essen mit einheitlich 7% ist fair und gerecht. Gleiches gilt für die dauerhafte Geltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes im Beherbergungsgewerbe, wie dieser in 26 EU-Staaten zur Anwendung kommt.
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