Teure Fehler vermeiden: Das gilt bei ausländischen Arbeitskräften

Falsche Beschäftigung kann strafbar sein.

Foto: Istock

Bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden müssen Sie sorgfältig und nachhaltig prüfen, ob die jeweilige Person in Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels ist. Verlassen Sie sich dabei nicht auf die vertraulich wirkenden Aussagen der Mitarbeitenden. Oft steckt von diesen keine böse Absicht dahinter, sondern einfach falsches Wissen. So kann z.B. auch die Beschäftigung über das zulässige Maß hinaus zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das Hauptzollamt führen. Hierbei drohen empfindliche Bußgelder im fünfstelligen Bereich!

Unsere Empfehlung ist daher, dass Sie sich den entsprechenden Aufenthaltstitel zeigen lassen, diesen prüfen und als Kopie zur Personalakte nehmen.

Bei Unklarheiten und Fragen steht Ihnen die Juristen des DEHOGA Nordrhein gerne zur Verfügung!