Es ist beschlossene Sache: Ab dem 3. Juli 2021 dürfen einige Einweg-Kunststoffprodukte aus Plastik, für die es schon jetzt gute Alternativen gibt, nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies hat die Bundesregierung entschieden, um Plastikmüll zu reduzieren und die Umwelt zu schützen. Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff (PS), sowie Einwegprodukte aus Styropor (EPS) wie Außer-Haus-Warmhalteverpackungen und Trinkbecher für Heißgetränke sind dann nicht mehr erlaubt. Für Gastronomie, Handel und Verbraucher bedeutet dies, dass zukünftig umweltfreundliche Einweglösungen für diese Bereiche benötigt werden.
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